Seit kurzem gibt es eine neue Regelung, mit der Familien, die von Leistungen des Jobcenters oder Sozialamts leben, beim Kauf oder bei der kostenpflichtigen Ausleihe von Schulbüchern oder Arbeitsheften unterstützt werden sollen.
Die Vorschrift lautet:
Soweit eine Schülerin oder ein Schüler aufgrund der jeweiligen schulrechtlichen Bestimmungen oder schulischen Vorgaben Aufwendungen zur Anschaffung oder Ausleihe von Schulbüchern oder gleichstehenden Arbeitsheften hat, sind sie als Mehrbedarf anzuerkennen. (§ 21 Abs. 6a SGB II, § 30 Abs. 9 SGB XII, § 6 AsylblG).
Das bedeutet: Kosten für Bücher oder Arbeitshefte werden übernommen, wenn eine Familie ALG II, Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhält.
Voraussetzungen sind
- das Buch oder Arbeitsheft hat eine ISBN-Nummer
- es kann nicht kostenlos ausgeliehen werden
- es ist zur Teilnahme am Unterricht nötig
- keine Lernmittelfreiheit gilt
Diese Regelung stellt einen wichtigen Beitrag zu mehr Bildungsgerechtigkeit dar. Sie sorgt dafür, dass Kinder aus Familien mit kleinen Einkommen besseren Zugang zu wichtigen Materialien und Lektüren haben.
Hier finden Sie das Merkblatt (0,5 MB) und den Antrag (0,3 MB) als PDF